Weitere Entscheidung unten: AG Freiburg, 21.04.2008

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08   

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https://dejure.org/2008,15093
OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08 (https://dejure.org/2008,15093)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.06.2008 - 7 U 28/08 (https://dejure.org/2008,15093)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Juni 2008 - 7 U 28/08 (https://dejure.org/2008,15093)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungsausschluss bei psychischer Erkrankung des Versicherungsnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 305 c; BGB § 307; ZPO § 256; ZPO § 258
    Klausel über Leistungsausschluss für Arbeitsunfähigkeit infolge einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung ist wirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Leistungsausschluss wegen Arbeitsunfähigkeit infolge behandlungsbedürftiger psychischer Erkrankung ist wirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1343
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.02.2006 - IV ZR 131/05

    Zulässigkeit einer Klage Feststellung der Eintrittspflicht in der privaten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08
    Für die Erstattungspflicht in der Krankheitskostenversicherung hat der Bundesgerichtshof (VersR 2006, 535) eine Ausnahme in Fällen zugelassen, in denen der Versicherungsnehmer mit Vorlage eines Heil- und Kostenplans dargelegt hat, dass die darin vorgeschlagene Behandlung aus ärztlicher Sicht erforderlich ist.
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08
    Die organische Schädigung oder Reaktion, die zu einem psychischen Leiden führt, vermag den Ausschlusstatbestand nicht auszulösen (BGH VersR 2004, 1039 und 1449).
  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 283/02

    Begriff der psychischen Reaktion in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08
    Dieser Ausschlusstatbestand erfasst Gesundheitsschädigungen infolge psychischer Reaktionen, die sowohl auf Einwirkung von außen über Schock, Schreck, Angst oder Ähnliches erfolgen, als auch auf unfallbedingter Fehlverarbeitung beruhen (BGH VersR 2003, 634).
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 48/94

    Ersatzfähigkeit der Kosten der Entsorgung von mit dem Fahrzeug beförderten und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08
    Sie dürfen nicht weiter ausgedehnt werden, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordern (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH VersR 1995, 162).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 19 U 57/07

    Leistungsbeschränkung in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08
    Sie hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB Stand (OLG Karlsruhe MDR 2008, 267 mit zustimmender Anmerkung Rixecker ZfS 2008, 162).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2005 - 12 U 87/05

    Private Unfallversicherung: Posttraumatische Belastungsstörung als psychische

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08
    Weiter hat der Sachverständige nachvollziehbar dargelegt, dass beim Kläger eine psychische Reaktion auf die Tatsache des Unfalls vorliege, nicht eine psychische Reaktion ausgelöst durch die Gehirnerschütterung als organischer Erkrankung (vgl. auch OLG Brandenburg VersR 2006, 1251 zum Fall einer posttraumatischen Belastungsstörung).
  • BGH, 10.07.1986 - IX ZR 138/85

    Nachforderung von Versorgungsbezügen; Abänderung eines Urteils auf wiederkehrende

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08
    Die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 258 ZPO liegen nicht vor, insbesondere ist die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung einer Arbeitsunfähigkeitsrente nicht allein vom Zeitablauf abhängig (BGH NJW 1986, 3142), sondern vom (Fort-)Bestand bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit.
  • OLG Schleswig, 11.12.2003 - 16 U 87/02
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08
    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob der vorgenannte Ausschluss nur zum Tragen kommt, wenn die Arbeitsunfähigkeit ausschließlich oder ganz überwiegend auf einer psychischen Gesundheitsstörung beruht und keine Anwendung findet bei einer Mitursächlichkeit von unbedeutenden psychischen oder nervösen Störungen, die für sich alleine nicht geeignet sind, eine Arbeitsunfähigkeit herbeizuführen (OLG Schleswig RuS 2005, 119) oder ob es näher liegt - wie auch vom Landgericht angenommen -, eine Parallele zu dem Ausschlusstatbestand in § 2 Abs. 4 AUB 94 zu ziehen.
  • OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 5 U 416/11

    Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Inhaltskontrolle für eine Klausel

    Hieran fehlt es im Streitfall, weil das Bestehen von Ansprüchen auf Arbeitsunfähigkeitsrente vom Fortbestand der Arbeitsunfähigkeit abhängig ist, welcher ungewiss ist (vgl. OLG Koblenz, VersR 2009, 104; OLG Stuttgart, VersR 2008, 1343).

    Die Wirksamkeit solcher den Leistungsumfang einschränkender Klauseln entspricht mittlerweile ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2011, 972; OLG Dresden, VersR 2010, 760; zur Zulässigkeit des Ausschlusses psychischer Erkrankungen: OLG Stuttgart, VersR 2008, 1343; OLG Köln, VersR 2011, 201; OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524).

  • OLG Köln, 26.03.2010 - 20 U 198/09

    Feststellung einer zukünftigen Leistungspflicht des Versicherers bzgl.

    Da die Feststellung einer zukünftigen Leistungspflicht der Beklagten begehrt wird, fehlt es an einem gegenwärtigen Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 ZPO (vgl. OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Koblenz VersR 2009, 104).

    bb) Die Klausel, wonach der Versicherer nicht leistet, wenn der Versicherungsfall durch Arbeitsunfähigkeit infolge einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung verursacht ist, ist nach ständiger Rechtsprechung auch weder überraschend noch intransparent und hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524; OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Schleswig r+s 2005, 119).

  • OLG Brandenburg, 22.04.2014 - 11 U 234/12

    Krankentagegeldversicherung: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung künftiger

    Das ist in der Rechtsprechung - ebenso wie die Zulässigkeit einer Klage auf künftige Leistung nach den §§ 257 bis 259 ZPO (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 03.07.2008 - 10 U 618/07, LS und Rdn. 31, VersR 2009, 104 = OLG-Rp 2008, 967; OLG Stuttgart, Urt. v. 05.06.2008 - 7 U 28/08, Rdn. 20, VersR 2008, 1343; ferner Tschersich in Beckmann/Matusche-Beckmann, VersR-HdB, 2. Aufl., § 45 Rdn. 107) - hinsichtlich der Feststellung künftiger Leistungspflicht aus einer Arbeitsunfähigkeit-Zusatzversicherung verneint worden (vgl. OLG Stuttgart aaO Rdn. 21; ferner zur KT-Versicherung Langheid in Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl., § 192 Rdn. 36 a. E.).
  • AG München, 12.06.2013 - 172 C 3451/13

    Reiserücktritt - nicht alles ist versichert

    Ein entsprechender Leistungsausschluss ist in anderen Versicherungszweigen, so etwa der Unfallversicherung, der Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung und der Kinderinvaliditätsversicherung schon seit längerer Zeit anerkannt (vgl. BGH, Urt. v. 23.6.2004 - IV ZR 130/03, NJW 2004, 2589, OLG Stuttgart, Urt. v. 6.5.2008 - 7 U 28/08; OLG Koblenz, Urt. v. 1.6.2007 - 10 U 1361/06; OLG Jena, Urt. v. 18.10.2011 4 U 501/10, r+s 2012, 351; OLG Köln, Urt. v. 13.8.2010 - 20 U 43/10, r+s 2011, 217).
  • OLG Köln, 13.08.2010 - 20 U 43/10

    Eintrittspflicht einer Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei

    Diese Klausel ist nach inzwischen ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, weder überraschend noch intransparent; sie hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524; OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Schleswig r+s 2005, 119; OLG Thüringen, Beschluss vom 7.05.2009, 4 U 154/09).
  • OLG Köln, 26.10.2012 - 20 U 145/12

    Geltendmachung von Leistungen aus einer

    Die Klausel ist nach der Rechtsprechung des Senats, der sich der obergerichtlichen Rechtsprechung angeschlossen hat, weder überraschend noch intransparent; sie hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (Senat, VersR 2011, 201; OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524; OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Schleswig r+s 2005, 119; OLG Thüringen, Beschluss vom 7.05.2009, 4 U 154/09).
  • LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07
    Da aus Gründen des Schuldnerschutzes eine Verurteilung zur Leistung nur erfolgen darf, wenn mit hinreichender Sicherheit angenommen werden kann, dass sie tatsächlich geschuldet wird, verbietet sich die Verurteilung zur Zahlung von Krankentagegeld für einen Zeitraum, für den die Grundlage der Leistungspflicht schon dem Grunde nach nicht feststeht (BGH, NJW 2007, 294; OLG Koblenz, VersR 2009, 104 mit Anmerkung Rogler in jurisPR-VersR 2/2009, Anmerkung 3; OLG Stuttgart, VersR 2008, 1343; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. 2009, § 45 Rn. 107).
  • LG Köln, 03.02.2010 - 23 O 291/07

    Vereinbarkeit des Ausschlusses der Leistungspflicht für einen wesentlichen

    Soweit die Beklagte sich auf obergerichtliche Rechtsprechung ( OLG Koblenz VersR 2008, 383 ; OLG Karlsruhe VersR 2008, 524; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343) beruft, wonach die Klausel für wirksam gehalten wird, überzeugt die hierfür gegebene Begründung die Kammer nicht.
  • LG Duisburg, 29.11.2013 - 6 O 393/12

    Das Auslaufen eines zeitlich befristeten Arbeitsverhältnisses stellt keine

    Die Voraussetzungen des § 258 ZPO liegen nicht vor, da das Entstehen der Verpflichtung nicht allein vom Zeitablauf (BGH, NJW 1986, 3142), sondern vom (Fort-)Bestand des bedingungsgemäßen Versicherungsfalles abhängig ist (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 05.06.2008, Az. 7 U 28/08, Rn. 20; OLG Hamm, Urt. v. 05.09.2012, Az. I-20 U 80/12, Rn. 27 ff. und 30 ff. - zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   AG Freiburg, 21.04.2008 - 2 C 4072/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31380
AG Freiburg, 21.04.2008 - 2 C 4072/05 (https://dejure.org/2008,31380)
AG Freiburg, Entscheidung vom 21.04.2008 - 2 C 4072/05 (https://dejure.org/2008,31380)
AG Freiburg, Entscheidung vom 21. April 2008 - 2 C 4072/05 (https://dejure.org/2008,31380)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Krankenhaustagegeld bei Entziehungsbehandlung

  • VersR (via Owlit)

    MBKK 94 § 5 Abs. 1 b
    Der Leistungsausschluss für Entziehungsmaßnahmen kann zu einer anteiligen Leistungspflicht führen. Mit Anmerkung: Roland Kural

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1343
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Dortmund, 19.02.2009 - 2 O 265/08

    Krankenhaustagegeld Maßregelvollzug

    Da anders als in der Krankheitskostenversicherung wegen des Charakters der Krankenhaustagegeldversicherungs als Summenversicherung eine Quotelung entgegen Amtsgericht Freiburg VersR 2008, 1343 nicht möglich ist, greift der Leistungsausschluss nicht ein, wenn gedeckte und ausgeschlossene Behandlungen zusammenfallen (anderer Ansicht Kural VersR 2008, 1344 in einer Anmerkung zur vorgenannten Entscheidung des Amtsgerichts Freiburg).
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